Dramatisch wirkte der Himmel über Berlin, als der Rechtsanwalt Thomas Zahn heute im 11ten Stock des Europa-Centers zu dieser Frage referierte. Thema und Himmel ergänzten sich ideal. Bei der Klärung, ob im Falle einer Beschäftigung eine Selbständigkeit oder eine Scheinselbständigkeit vorliegt, gibt es zumindest mal klare Rollenverteilungen: Die Rentenversicherung versucht so viel wie möglich Beitragszahler einzusammeln und die Unternehmer versuchen, so viel wie möglich Euros bei sich zu behalten. Komplizierter (und unter Umständen sehr teuer) wird es dann allerdings, wenn die Sozialgerichtsbarkeit die Beantwortung der Frage vornehmen muss.

Der dramatische Himmel über Berlin

Der neu formulierte §611a BGB (z.Zt. noch Gesetzesentwurf), der eigentlich mehr Klarheit bringen soll, stellt sich nach Aussage von Herrn Zahn in der Realität als nicht besonders hilfreich dar und so sind die Beteiligten (Auftraggeber und Auftragnehmer) gut beraten, sich mit Hilfe von Checklisten Klarheit über ihr Vertragsverhältnis zu verschaffen. Wirksamer ist in jedem Fall die sog. Statusfeststellung nach §7a SGB IV. Frühzeitig eingeleitet vermeidet sie zumindest mal das Damoklesschwert gewaltiger Nachzahlungen.

Im Vortragsraum

Mein Fazit aus der vom BVMW organisierten Veranstaltung: Ich erhielt sehr hilfreiche, praktische Informationen und bin sensibilisiert für meine eigenen Vertragsverhältnisse. Gleichzeitig machte sich wieder ein Stück Ernüchterung in mir breit. Als die Sozialversicherung im Deutschen Reich eingeführt wurde, war der Grundgedanke das dadurch hergestellte Solidarprinzip. Die Starken helfen den Schwachen. Heute denkt darüber niemand mehr nach. Unternehmer versuchen, ihre Risiken soweit wie möglich auf die Angestellten abzuwälzen. Das nennt sich „Kostenoptimierung“. Arbeitnehmer versuchen, möglichst nichts in die Sozialkassen einzuzahlen und gleichzeitig maximale Leistungen abzugreifen. Das nennt sich „die sollen sich mal nicht so haben…“. Das Solidarprinzip hat sich zum Prinzip „Mach Dich unsichtbar wenn es um´s Bezahlen geht“ gewandelt. Gnade dem, der die schlechteren Argumente hat – er wird verlieren.

„Selbständig oder Scheinselbständig?“